Soziale Berufe
Arbeitshilfe: Aufsichtsrechtliche Grundlagen: Schutzkonzept

Arbeitshilfe: Aufsichtsrechtliche Grundlagen

Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen haben eine Arbeitshilfe zu organisationalen Schutzkonzepten in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Diese enthält vor allem Fragestellungen, die zur Orientierung und Entwicklung von Bestandteilen von Schutzkonzepten dienen.

Organisationale Schutzkonzepte stellen einen wichtigen und notwendigen Baustein zur Prävention und Intervention innerhalb des Kinderschutzes dar. Sie machen deutlich, dass allen Mitarbeitenden der Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen obliegt, da letztere aufgrund ihres Alters, Entwicklungsstandes und etwaiger Vulnerabilitäten kaum Möglichkeiten haben, sich gegen (sexualisierte) Gewalt und pädagogisches Fehlverhalten zur Wehr zu setzen. Gerade deswegen ist es wichtig, Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte wahrzunehmen und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten adäquat zu beteiligen.

Die vorliegende aufsichtsrechtliche Grundlage beschreibt die notwendigen Elemente eines Schutzkonzepts und unterstützt somit Träger und Einrichtungen bei der Entwicklung eines passgenauen, organisationsspezifischen Schutzkonzeptes, welches die spezifischen Bedarfe und Risikobedingungen einer Einrichtung berücksichtigt, auch vor dem Hintergrund, dass Strategien und Mechanismen je nach Ebene und Gewaltform sehr unterschiedlich sein können. Ebenso ist die inklusive Ausrichtung des Schutzkonzeptes zu beachten, da mit den individuellen Bedarfen nach Teilhabe und Unterstützung jeweils unterschiedliche Gefährdungspotentiale und Schutzbedürfnisse einhergehen. Daher gilt es bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes die Sicherheit aller Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen und hierbei grundlegende kulturelle und gesellschaftliche Diversitätsaspekte zu beachten.

Link zur Arbeitshilfe: hier

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