Soziale Berufe
Alleinerziehend

Zehnter Familienbericht

Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick.

Am 15. Januar hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Zehnten Familienbericht im Kabinett vorgestellt. Laut dem Bericht sind in jeder fünften Familie in Deutschland allein oder getrennt erziehend. Das entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter. Der Anteil der Väter wächst und lag im Jahr 2023 bei 18 Prozent.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter fokussieren sich auf die Sorgearbeit und steigen aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Erwerbsarbeit und gehen dadurch hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.

Allein- oder getrennterziehende unterstützen

Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern fördern

Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission unter anderem eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.

Die gemeinsame Elternverantwortung stärken

Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.

Vulnerabilitäten berücksichtigen

Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Die Vielfalt von Familienformen anerkennen und fördern

Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Den Familienbericht gibt es hier im PDF-Format: Bitte hier klicken

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.

 

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