Soziale Berufe
Sprachmittler

Qualifizierung von Sprachmittler*innen für den Bereich Gesundheit

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ruft unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel dazu auf, Anträge für Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit einzureichen.

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungen für haupt- und ehrenamtlich tätige Sprachmittlerinnen und Sprachmittler oder Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die nebenberuflich auf Honorarbasis tätig sind im Bereich „Gesundheit“.

Wie viel wird gefördert?

Bei Anträgen von freien Trägern im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 Euro je Maßnahme. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die für die Maßnahme anfallenden Sachausgaben (z. B. für Material, Hard- und Software, Mieten für Veranstaltungsräume, Gebühren, Druckkosten, Reisekosten, Bewirtungen, Dienstleistungen) und zuordenbar anfallenden Personalausgaben.

Hat der Förderaufruf etwas mit VwV Deutsch zu tun?

Dieser Förderaufruf erweitert und vertieft die VwV Deutsch, in deren Rahmen bereits eine Förderung von Aufbauschulungen ehrenamtlicher Sprachmittlerinnen und Sprachmittler u.a. im Bereich Gesundheitswesen möglich ist. Zudem erweitert der Förderaufruf den Kreis der Antragsberechtigten.

Wer kann Anträge stellen?

Gefördert werden Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Verbände, Vereine, Migranten(selbst)organisationen, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten. Kommunen können die Zuwendungen gemäß Nummer 12 der VV zu § 44 LHO ganz oder teilweise an Dritte weitergeben. In der Antragsstellung müssen Angaben darüber gemacht werden, ob bereits eine Förderung im Rahmen der VwV Deutsch (4.1.1.2 Aufbauschulungen im Bereich Gesundheitswesen) erfolgt.

Kommunen können die Zuwendungen gemäß Nummer 12 der VV zu § 44 LHO ganz oder teilweise an Dritte weitergeben.

Link zum Förderaufruf: Bitte hier klicken

 

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